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AGB

Der Speditions- Versandkosten betragen 298,00 €  Bei Speergurt Artikel

  • Die Speditions-Versandkosten betragen 298,00 bei Sperrgut-Artikeln

  • deutschlandweit

  • Montage kostenfrei im Umkreis von 150 km (Standort Lingen)

  • Montage ab 150 km Umkreis; Preis auf Anfrage 

  • Hotel-/Pensionskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt

 

 

 

 

1. Bauantrag, Gebühren
*Bauantrag, Genehmigung- und Prüfgebühren für Statik von Sonderbauten gehören nicht zum Leistungsumfang. ( ab 34m2 in Niedersachsen )

*2. Auftragsbestätigung
*Handschriftliche Vermerke und Änderungen werden nicht berücksichtigt.

* Änderungen in der Farbtonausführung sind bei Auftragserteilung verbindlich zu bestätigen.

3. Terrassendacheindeckung
* VSG Glas, Polycarbonat und die Terrassenüberdachung selbst sind keine thermisch getrennten Produkte. Beim Wetterumschwung ist die Bildung von Kondenswasser an der Unterseite vom VSG Glas und innerhalb des Polycarbonats möglich und unbedenklich. Die bei Polycarbonat entstehende Feuchtigkeit kann bei wärmeren Wetterlagen verschwinden. Dadurch kann die llgemeine Optik von Polycarbonat verändert werden. Auftretende, mögliche Feuchtigkeit bei VSG Glas trocknet bei wärmeren Wetterlagen und verschwindet.

4. Markise
* Der Kunde wurde über die Produkteigenschaften der Markise informiert.

5. Elektrische Bauteile
*Bei elektrischen Produkten entfällt die Gewährleistung, wenn der Techniker vor Ort feststellt, dass ein elektrisches Produkt leere Batterien in der Fernbedienung oder Stromverlust durch eine rausgeflogene Sicherung aufweist. Zudem wird eine Anfahrtspauschale von 150,- EUR zzgl. Stundenlohn Pro Monteur/Techniker berechnet.
* Bei elektrischen Produkten entfällt die Gewährleistung für die Programmierung, wenn die Programmierung durch Stromverlust zurückgesetzt wird und dadurch die Steuerung der elektrischen Produkte (z.B. Markise, Windsensor, etc.) zurückgesetzt wird. Bitte prüfen Sie innerhalb von 3 Tagen nach Aufbau die Steuerungen, nach Fristablauf wird eine Anfahrtspauschale von 150,- EUR zzgl Stundenlohn Pro Monteur/Techniker bei Programmierarbeiten berechnet.
*Sollten elektrische Produkte ausfallen, zögern Sie nicht uns oder den Hersteller direkt zu kontaktieren.

 

6. Baustelle
6.1. Bauwasser, Baustrom (230 ggf. 380 Volt) haben bauseits zu erfolgen.
6.2. Die Anfahrt, Entladeplatz sowie Baustelle muss am Montagetag frei zugänglich sein, wie am Tag der Besichtigung und von jeglichen Möbeln und Gartengeräten geräumt sein.
6.3. Bauseitige Baumaßnahmen sind im Vorfeld abzustimmen, um Mehrkosten zu vermeiden.
6.4. Durch das Setzen des Daches ist eine Grundreinigung bauseits erst nach 7 Tagen zulässig.
6.5. Die Baustelle wird besenrein hinterlassen, eine Grundreinigung des Daches ist nicht enthalten.
6.6. Sollten vereinbarte Montagetermine bauseits (z.B. durch bauseitige Baumaßnahmen) nicht eingehalten werden können, sind diese 48 Stunden vor Montagebeginn abzusagen. Bei Säumnis werden 150 EUR belastet, sofern nicht höhere Gewalt vorliegt.

 

7.  Montage
7.1. Technische oder produktseitige Änderungswünsche bauseits nach der Bestellung werden nach Aufwand berechnet.
7.2. Sollten bei den Montagearbeiten Rasenflächen beschädigt werden, sind diese bauseits wieder herzustellen.
7.3. Sollten Mehrarbeiten am Objekt anstehen die nicht in der AB erfasst sind oder bauseits Mehrarbeiten nicht angegeben worden sind, (z. B. Baustellenveränderungen, Wandbefestigung, Stemmarbeiten) werden die Mehrarbeiten mit einem Stundensatz von 35 EUR berechnet.
7.4. Gewährleistungen werden für den sichtbaren Bereich und/oder durch Einsicht von Unterlagen (z.B. Baupläne und Bauzeichnungen) übernommen. Elektro-, Wasser- und Gasleitungen sind bauseits anzugeben. Bei Versäumnis der Angabe sind mögliche Schäden und den dadurch entstandenen Mehraufwand bauseits mit einem Stundensatz von 35 EUR  zu tragen.

8. Abdichtung
8.1. Konstruktionsbedingt handelt es sich bei der Aluminiumkonstruktion um eine Regenrinne mit 0 Grad Gefälle. Dadurch ist stehendes Regenwasser nach Niederschlägen in der Rinne möglich. Das Regenwasser beeinträchtigt weder die Lebensdauer noch die Leistungsfähigkeit der Regenrinne und ist somit kein Reklamationsgrund.
8.2.1. Die Überprüfung der Entwässerungseinrichtungen muss nach DIN 1986-3 mindestens zweimal jährlich erfolgen und umfasst die Beseitigung von Verschmutzungen und unerwünschtem Pflanzenbewuchs, sowie die Reinigung von Dachabläufen und Dachrinnen. Darüber hinaus wird eine regelmäßige Überprüfung der Dachrinne empfohlen.
8.2.2. Alle Wandanschlüsse haben eine Wartungsfuge. Wir weisen Sie daher auf Ihre Sorgfaltspflicht hinsichtlich einer regelmäßigen Erneuerung der Wartungsfuge hin.
8.2.3. Wartungsfugen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen
8.2.4. Aus a und b resultierende Schäden oder Wasseraustritt stellen keinen Mangel dar
8.3. Terrassendächer gehören rechtlich zu Nass und Feuchtgebieten und werden von uns regensicher aufgestellt. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine Abdichtung, die absolut wasserdicht und unterlaufsicher ist

9. Anschlussarbeiten um Stützen
9.1. Bei Pflaster-, Holz- u. Fliesenarbeiten etc. übernehmen wir keine Gewährleistungen bei entstandenen Schäden, Sprüngen, Unsauberkeiten und Kratzern.
9.2. Pflaster-, Holz- u. Fliesenzuschnitte sind bei Anschlussarbeiten der Stützeneinfassung bauseits auszuführen, falls sie nicht unter den Lohnarbeiten ausgewiesen sind.

10. Reklamationen
10.1. Kratzer auf Aluminiumteilen und/oder den Glasscheiben sollten innerhalb von 3 Tagen gemeldet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese Beschädigungen nicht von der Montage stammen. Daher fallen Kratzer nach diesem Zeitraum nicht mehr unter eine Reklamation.

10.2. Kratzer auf Sonderglas und oder auf Sonderralfarben müssen innerhalb von 24 Stunden nach erhalt der Ware überprüft werden. 

 

 

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